Die Genehmigung der Insulinpumpe

Eine Insulinpumpen-Therapie ist keine Wahlleistung. Bei gesetzlich versicherten Patienten und bei Privatpatienten ist vorab eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.
Darüber hinaus kann eine Insulinpumpe bei folgenden Indikationen genehmigt werden:
- Unregelmäßiger Lebensrhythmus, z.B. durch Schichtarbeit
- Neigung zu schweren nächtlichen Hypoglykämien
- Vorliegen eines ausgeprägten Dawn-Phänomens (Morgendämmerungs-Phänomen)
- Bei Diabetikerinnen mit Kinderwunsch bzw. vor und während einer Schwangerschaft
- Bei ausgeprägten Symptomen durch Spätkomplikationen, die eine normnahe Blutzuckereinstellung erfordern
Zwei Stufen der Genehmigung
In der ersten Stufe wird die Insulinpumpen- Therapie im Rahmen einer Probephase genehmigt. Sie dauert in der Regel drei Monate.
In der zweiten Stufe wird die Therapie auf Dauer genehmigt. Dazu ist nachzuweisen, dass die Erprobung der Therapie zu einer Verbesserung der Blutzuckereinstellung geführt hat.
Erforderliche Unterlagen
Für beide Stufen der Genehmigung wird bei gesetzlich versicherten Patienten ein Gutachten erforderlich. Die Gutachten werden durch den behandelnden Arzt erstellt und anschließend wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Begutachtung hinzugezogen.
Kategorie: Pumpenteam-Tipps